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Wie geht ein professionelles Inkassobüro vor?

15. November 2021 | Inkassobüro | Petra Gissinger

Das Rechtssystem der Schweiz beschränkt sich bei der Regelung des Betreibens offener Forderungen auf das gerichtliche Verfahren. Dies kann von jedermann jederzeit gegen jeden Schuldner eingeleitet werden, ohne dass die Forderung begründet werden muss.

Inkassounternehmen sind jedoch im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens tätig und versuchen dieses zu vermeiden.

 

Der Auftrag an das Inkassobüro

Um tätig werden zu können, muss ein Inkassobüro zunächst von einem Kunden beauftragt werden. Bei der Vielzahl von Firmen, die dieses Gewerbe in der Schweiz ausüben, ist es sicher sinnvoll, sich zur Wahl beraten zu lassen: inkassoregister.test ist eine Einrichtung des Verbandes geprüfter Inkassounternehmen Schweiz e. V. Der VGIS ist ein Zusammenschluss von zertifizierten Inkassobüros und etablierten Juristen, die sich gemeinsam hohen Ansprüchen an die Arbeitsqualität, das Verantwortungsgefühl und die Menschlichkeit verpflichtet fühlen.

Der VGIS vermittelt Interessenten aus der Wirtschaft das Inkassobüro, das nach einer Prüfung der Problemlage am besten geeignet scheint.

 

Wie funktioniert inkassoregister.test?

Unsere Inkasso-Spezialisten beraten Sie telefonisch kompetent, egal ob es sich um die Betreibung einer Einzelforderung, eines Forderungspaketes oder um die Auslagerung des Mahnwesens handelt.

Unsere Datenbank speichert die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten von mehr als 1’000 Inkassobüros. Darunter findet sich auch der für Ihr Inkassoproblem effizienteste Partner. Somit können wir die bestmöglichen Lösungen vorschlagen und aus verschiedenen Möglichkeiten wählen. 

Der Auftrag an das ausgewählte Inkassobüro

Benötigt werden Anweisungen des Kunden hinsichtlich der Laufzeit des Auftrags, der Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren und Zahlungspausen einzuräumen.

Bei einer Mehrzahl von säumigen Schuldnern kann es sich als nötig erweisen, diese in Gruppen einzuteilen, etwa in langjährige, gelegentlichen und Erstkunden. Auch sollte vereinbart werden, ob es sich um einen Dauerauftrag oder um einen Einzelauftrag handelt. Bei einem Dauerauftrag kann der Auftraggeber formlos weitere Rechnungen zum Inkasso nachreichen.

Teil des Inkassoauftrags ist auch die Regelung der Vergütung. Die meisten Unternehmen bieten verschiedene Modelle zur Wahl an.

 

Wie arbeitet das Inkassobüro?

Die Prüfung der überlassenen Unterlagen

Der Auftraggeber übergibt dem Inkassounternehmen in der Regel die offenen Rechnungen und die dazugehörigen Empfangsprotokolle, Erinnerungsschreiben und Mahnschreiben.

Ein professionelles Inkassounternehmen prüft bei der ersten Sichtung der Rechnungen die formelle Ordnungsmässigkeit und deren Eignung auf ein Gerichtsverfahren.

In der Schweiz regelt Form und Inhalt einer Rechnung das Mehrwertsteuergesetz. Art.26 MWSTG benennt sechs Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Rechnung den formalen Anforderungen genügt:

  1. Den Namen und Ort des Leistungserbringers/-in, wie die Person im Geschäftsverkehr auftritt, sowie ein Registereintrag der steuerpflichtigen Personen mit der dazugehörigen Nummer 
  2. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen;
  3. Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  4. das Entgelt für die Leistung;
  5. Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag; schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes.

Personen sind grundsätzlich an deren Wohnort zu betreiben, Firmen an deren Sitz.

Nicht selten muss zunächst vor allem bei privaten Schuldnern und bei Einzelfirmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine Adressfeststellung erfolgen. Ausländer sind im zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS gespeichert. Bei Schweizer Bürgern sind die Einwohnerkontrollbehörden befugt, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses eine Auskunft zu erteilen.

 

Die Rechtsgültigkeit der Forderung

Ein Inkassounternehmen prüft nicht die materielle Richtigkeit der Forderung. Es muss sich auf die Unterlagen, die es vom Gläubiger erhalten hat verlassen. Grundsätzlich zu prüfen ist, ob die Forderung verjährt ist. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt zwar grundsätzlich 10 Jahre, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen.

Für folgende Forderungen ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre reduziert:

– Mietzinsen

– Pachtzinsen

– Kapitalzinsen

– Wirtsschulden

– Forderung aus Verköstigung

– Handwerksarbeit

– Kleinverkauf von Waren

– Arztvertrag

– Pflegevertrag

– Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren

– Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern.

Droht die Verjährung, muss das gerichtliche Verfahren zügig eingeleitet werden.

 

Das „eigentliche“ Inkassoverfahren

Zunächst erhält der Schuldner eine schriftliche Mitteilung, dass dem Inkassounternehmen ein Auftrag des Gläubigers vorliegt, seine Forderung einzutreiben mit einer Frist

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